Erwerbsvoraussetzungen
Waffen- und Munitionserwerb in Deutschland
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das seit dem 1. April 2008 in Kraft getretene Waffengesetz sowie dessen Anpassungen und Änderungen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Ausführung.
Für den Erwerb von Waffen und Munition gilt:
Nach dem Abschicken Ihrer Bestellung im Onlineshop (Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“) benötigen wir von Ihnen die für den Erwerb berechtigenden Dokumente.
WICHTIG! Dokumente, welche Sie als Original zum Zwecke der Eintragung und/oder Prüfung vorlegen müssen (Siehe Punkt B) fordern wir in einer separaten E-Mail von Ihnen an. Wir bitten Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien nur via Einschreiben mit Rückschein an uns zu senden. Nach Erhalt von EWB Waffen müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde melden.
A) Erwerbsvorraussetzungen:
Wichtige Information!
Ab dem 01.09.2020 benötigen wir aufgrund der nun vorgeschriebenen Meldepflicht an das Nationale Waffenregister zwingend Ihre NWR IDs (Personen-ID & Erwerbs-ID) beim Kauf einer Waffe. Bitte fordern Sie diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde an.
1.) Inhaber eines Jagdschein gemäß §15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG (Jäger)
Berechtigt zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition, nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung, nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition). Der Jagdschein bedarf der Gültigkeit gemäß Eintragungsdatum.
Jugendjagdscheininhaber im Sinne §16 BjagdG sind nach §13 Abs. 7 WaffG nicht berechtigt zum Kauf einer Schusswaffe oder Munition.
1.1) Langwaffe
Benötigt wird: Jagdschein und WBK grün mit Personen NWR-ID sowie Erlaubnis NWR ID.
Ausnahme Jungjäger, die noch keine WBK besitzen, erwerben Ihre erste Langwaffe/Schalldämpfer/Munition auf Jagdschein. (Original/Kopie)
Binnen 14 Tagen muss die grüne Waffenbesitzkarte beantragt und die Langwaffe/Schalldämpfer eingetragen werden.
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von EWB-pflichtigen Artikeln nicht aus.
1.2) Schalldämpfer
Benötigt wird: Jagdschein und WBK grün mit Personen NWR-ID sowie Erlaubnis NWR ID.
1.3) Kurzwaffe
Benötigt wird: WBK grün mit Voreintrag, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von EWB-pflichtigen Artikeln nicht aus.
1.4) Munition für Langwaffen
Benötigt wird: Jagdschein
1.5) Munition für Kurzwaffen
Benötigt wird: Entweder Munitionserwerbsschein oder WBK mit eingetragenem Munitionserwerb
1.6) Wechsel- / Austauschlauf für Langwaffen
Benötigt wird: Jagschein und WBK grün mit Voreintrag, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
1.7) Wechsel-/Austauschlauf für Kurzwaffen in größerem Kaliber
Benötigt wird: WBK grün mit Voreintrag, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
1.8) Einstecklauf und Fangschussgeber
Benötigt wird: Jagschein und WBK grün mit Voreintrag, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von ewb-pflichtigen Artikeln nicht aus.
1.9) Reparatur von EWB-pflichtigem Kundeneigentum
Benötigt wird: WBK mit Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID, Waffen NWR ID, ggf. Waffenteile NWR ID
1.10) Wechsel-/Austauschlauf oder Wechseltrommel für Kurzwaffen in gleichem oder kleinerem Kaliber als Grundwaffe
Benötigt wird: WBK grün mit eingetragener Grundwaffe, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
Ablauf:
Sollten Sie einer dieser Wege nutzen können, so ist bei einem Erwerb vor Ort eines oder mehrere Dokumente im Original vorzulegen.
Bei Erwerb über den Onlineshop, Telefon, etc. bitten wir um Übersendung der Dokumente per E-Mail an:
info@exondo.de
2.) Erwerb von Schusswaffen und Munition für Sportschützen nach §14 WaffG
2.0) Langwaffe
Benötigt wird: WBK gelb mit Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von ewb-pflichtigen Artikeln nicht aus.
2.1) Halbautomatische Langwaffe, Repetierflinte
Benötigt wird: WBK grün mit Voreintrag, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von ewb-pflichtigen Artikeln nicht aus.
2.2) Kurzwaffe
Benötigt wird: WBK grün mit Voreintrag, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von ewb-pflichtigen Artikeln nicht aus.
2.3) Munition
Benötigt wird: Munitionserwerbsschein oder WBK mit eingetragenem Munitionserwerb
2.4) Wechsel-/Austauschlauf für Kurzwaffen in größerem Kaliber
Benötigt wird: WBK grün mit Voreintrag, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von EWB-pflichtigen Artikeln nicht aus.
2.5) Reparatur Kundeneigentum
Benötigt wird: WBK mit Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID, Waffen NWR ID, ggf. Waffenteile NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von EWB-pflichtigen Artikeln nicht aus.
2.6) Wechsel-/Austauschlauf oder Wechseltrommel für Kurzwaffen in gleichem oder kleinerem Kaliber als Grundwaffe
Benötigt wird: WBK grün mit eingetragener Grundwaffe, Personen NWR ID, EWB NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von EWB-pflichtigen Artikeln nicht aus.
3.0) Sammler WBK
3.1 Erwerb von Kurzwaffe, Langwaffen und Reparatur von Kundeneigentum
Benötigt wird: WBK rot mit entsprechendem Sammelgebiet, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von EWB-pflichtigen Artikeln nicht aus.
3.2 ) Erwerb von Munition
Benötigt wird: WBK rot mit entsprechendem Sammelgebiet, Personen NWR ID, Erlaubnis NWR ID oder Munitionserwerbssschein
HINWEIS: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, welches Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt als solches reicht als Legitimation beim Kauf von ewb-pflichtigen Artikeln nicht aus.
B) Benötigte Dokumente
Waffen und Munition die erwerbscheinpflichtig sind, werden ausschließlich auf Vorlage gültiger Berechtigungsdokumente geliefert (Per Einschreiben an uns). Diese sind z.B.:
Jäger:
Jagdschein im Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Jagdscheins oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift.
Wichtig! Bei Kurzwaffen und Kurzwaffenmunition benötigen wir überdies auch von Jägern die WBK mit entsprechendem Voreintrag.
Sportschützen:
Waffenbesitzkarte im Original oder amtlich beglaubigte Fotokopie zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.
Andere:
Munitionserwerbschein im Original oder amtlich beglaubigte Fotokopie zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.
Sondergenehmigungen im Original oder amtlich beglaubigte Fotokopie zusätzlich benötigen wir eine Fotokopie des Personalausweises.
Artikel die nicht der Erwerbscheinpflicht unterliegen, jedoch eine Abgabe der Volljährigkeit bedarf, liefern wir nur gegen Nachweis der Volljährigkeit des Erwerbers. (Kopie des Personalausweises). Dies betrifft Luftdruckwaffen zwischen 0,5 bis 7,5 Joule Energie, einläufige Schwarzpulver Einzellader, Bajonette, Säbel etc..
Beglaubigte Fotokopie
Die amtliche Beglaubigte Kopie können Sie auf der für Sie zuständigen Waffenbehörde erhalten. Wir benötigen Datum der Beglaubigung mit Dienstsiegel.
WICHTIG! Datum der Beglaubigung darf nicht älter als 14 Tage sein.
Richten Sie bitte die Ausweisdokumente via Einwurf-Einschreiben an:
Exondo GmbH
Unterdigisheimer Str. 21
72469 Meßstetten
C) Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (§ 42a WaffG)
Verboten ist das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums von Anscheinswaffen (Airsoft etc.), Hieb und Stoßwaffen (gemäß WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser, Klappfallmesser) oder feststehender Klinge mit einer Klingenlänge von über 12cm.
Das Führverbot gilt nicht beim Mitwirken an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen oder beim Schießen auf Schießstätten oder dem Transport in einem verschlossenen Behältnis mit Bedürfnis umfassten Zweck. Bitte prüfen Sie die ausführliche Definition im WaffG §42.
D) Informationen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen
Der Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist nur durch Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung gestattet. Diese sind z.B. Jagdschein, Gelbe-, Grüne- und Sammler- Waffenbesitzkarten.